In der Betriebsmedizin steht der Erhalt und die Förderung der sowohl physischen als auch psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen im Mittelpunkt. Neben der Verhütung von Gesundheitsgefährdungen im Betrieben, Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen, geht es dabei auch um die Erfassung, Prävention, Beratung und Behandlung Berufskrankheiten bzw. arbeitsbedingter Erkrankungen.
Kurz gesagt: Sind Sie unternehmerisch tätig oder ein Arbeitgeber? Dann geht es ohne einen Betriebsarzt bzw. der Arbeitsmedizin nicht. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen, um den Erhalt sowie die Förderung der Erwerbstätigkeit der Beschäftigten langfristig gewährleisten zu können.
Krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsausfall haben einen Einfluss auf die Betriebe und Unternehmen und damit die gesamte Volkswirtschaft. Die Arbeits- und Betriebsmedizin ist jedoch für Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig wie für Arbeitgeber. Sind nämlich die Arbeitsbedingungen so geschaffen, dass Sie Krankheiten nicht verhindert, dann trifft das in erster Linie die Beschäftigten und deren Erwerbstätigkeit. Der Betriebs- oder Arbeitsmediziner hilft dem einzelnen Beschäftigten, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Somit trägt die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen maßgeblich auf die die Zufriedenheit und das Selbstwertgefühl der Beschäftigten bei. Der Betriebs- oder Arbeitsmediziner hilft damit dem einzelnen Beschäftigten, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen und dem Arbeitgeber, sich mehr auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer zu verlassen.