Praxis Bachemir
Allgemeinmedizin / Betriebsarzt

Wiederholungsrezept / Überweisung

Rezepte können nur bestellt werden, wenn Ihre gültige Versichertenkarte für das laufende Quartal eingelesen ist !

Die elektronischen Rezepte können schon seit Sommer 2023 in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden. Seit Januar 2024 wurde das E-Rezept nun verpflichtend eingeführt. Damit dürfen wir Medikamente nur noch als E-Rezept ausstellen. Nach dem Einlesen ihrer Versicherungskarte in unsere Praxis für das laufende Quartal (s. unten) lassen sich die E-Rezepte am einfachsten mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. 

Um unsere Bestandspatient*innen unnötige Wartezeiten in unserer Praxis zu ersparen, bieten wir an, Wiederholungsrezepte ganz bequem online vorzubestellen. Auch Überweisungen können Sie sich weiter unten (2. Formular: Überweisung bestellen) ausfertigen lassen. Insbesondere bei neuen Überweisungen (also in unsere Praxis noch nicht ausgestellt) benötigen wir unbedingt die Beschwerden / Diagnose und die Facharztrichtung.

Wir benötigen zur Bearbeitung einen Arbeitstag. Bitte beachten Sie, dass Bestellungen außerhalb der Öffnungszeiten erst am folgenden Werktag bei uns eingehen, somit für die Bearbeitung 2 Werktage benötigt werden.

   Achtung!

1. Vor der Rezeptbestellungen ist es dringend notwendig, dass wir Ihre Versicherungskarte vorerst für das laufende Quartal eingelesen haben.

Aufteilung der Quartale im Jahr:



  • 1. Quartal (Q1): Januar, Februar, März
  • 2. Quartal (Q2): April, Mai, Juni
  • 3. Quartal (Q3): Juli, August, September
  • 4. Quartal (Q4): Oktober, November, Dezember


2. Achten Sie bitte selbstständig auf Ihr Medikamentenplan und wie die Einnahme Ihrer Medikamente am Tag ärztlich verordnet ist. Bestellen Sie Ihre Medikamente erst dann, wenn Sie nicht mehr als 10 Tabletten bzw. 10 Tage haben sollten. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Medikamentenplan stets an unseren Ärzten. 

3. Handelt es sich bei Ihrer Bestellung um ein NEUES Rezept (Medikament), um ein Musterblatt, eine Anforderung oder eine Heilmittelverordnung wie z.B. für Physiotherapie, dann müssen diese vorerst mit dem Arzt abgesprochen sein und somit unbedingt ärztlich verschrieben werden. Vereinbaren Sie bitte hierfür einen Termin oder kommen Sie in der akuten Sprechstunde mit Wartezeit: Werktags von 10:45-11:45 Uhr sowie Mo., Di. und Do. von 15-16 Uhr. Achten Sie bitte hierbei, dass wir von 12-15 Uhr geschlossen sind.

Für Überweisungen füllen Sie bitte das 2. Formular weiter unten aus.


1. Wiederholungsrezept bestellen:

2. Überweisung bestellen:

Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlbefinden sind uns wichtig. Sprechen Sie uns an. Sie können uns auch online oder telefonisch erreichen. Vereinbaren Sie am besten hier gleich den Ihnen passenden Termin.

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